Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
Stand: 21.08.2020
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen Satelco AG und dem Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gehen anders lautenden Bedingungen, die vom Kunden übersandt werden, in jedem Falle vor. Abweichende Vereinbarungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2. Angebot und Auftrag
Das Angebot ist zeitlich befristet, entweder nach den gesetzlichen Regelungen oder den verbindlichen Angaben in der Offerte selbst. Die AGB ist ein integrierender Bestandteil jeder Offerte. Die Auftragsbestätigung gilt als Anerkennung unsere AGB.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in CHF ab Werk und exklusive MwSt. Verrechnet werden die bei Auftragserteilung gültigen Listenpreise bzw. die in einem Angebot festgehaltenen Preise. Die Preisbindung beträgt in jedem Fall maximal 90 Tage. Falls Satelco AG die Leistung erbracht hat, erstattet der Kunde ihr die daraus entstandenen Kosten gegen entsprechenden Nachweis zurück.
4. Lieferung
Der Versand geht zu Lasten des Kunden. Satelco AG ist in der Wahl der zweckmässigen Versand- bzw. Transport- und Verpackungsart auf Kosten des Kunden frei. Satelco AG darf dem Kunden Aufwendungen, die z.B. durch spezielle Lieferzeiten, orte oder Eilsendungen entstehen, zusätzlich in Rechnung stellen. Die Liefertermine werden nach bestem Wissen vereinbart und verstehen sich ab Werk. Überschreiten der Lieferfist berechtig den Kunden nicht zur Annullierung des Auftrages oder zur Forderung von Schadenersatzansprüchen. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu gehört insbesondere, dass sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet.
Liefertermin ausdrücklich schriftlich binden und vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung, Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Satelco AG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl sie diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
Wird Satelco AG an der rechtzeiteng Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeine Rechtsgrundsätze mit der Massgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzten kann.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, oder Pandemie, auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Satelco AG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Satelco AG nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Satelco AG nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird Satelco AG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht befreit.
An neue Kunden erfolgt die erste Lieferung auf Vorauszahlung. Folgebestellungen werden unter Vorbehalt der Bonität mit Rechnung geliefert.
5. Zahlung
Alle Rechnung sind innert 30 Tagen rein netto ab Faktura Datum zur Zahlung fällig. Abzüge sind unzulässig. Das Zurückhalten von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen, infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche, sind nicht statthaft.
Satelco AG behält sich vor, für grössere Projekte und Grosshandelsgeschäfte Akontozahlung zu erheben. Die Akontozahlung ist Bestandteil der Konditionen im Angebot.
Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten aus Vertragsverhältnissen mit Satelco AG in Verzug, kann Satelco AG Lieferungen und die Erbringung von Leistungen (inkl. Garantieleistungen) verweigern, ohne für den daraus entstehenden Schaden zu haften. Satelco AG kann dem Kunden eine Nachfrist von 30 Tagen setzen und nach deren unbenutztem Ablauf den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse) oder weiterhin Erfüllung des Vertrages verlangen. Hält Satelco AG an der Erfüllung des Vertrags fest, so ist sie berechtigt, Lieferung und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Hält der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit einen Zins von 5% p.a. zu entrichten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen. Besitz- oder andere Rechte auf Warenzeichen, Handels- und Markennamen kann der Kunde nicht beanspruchen.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der Kunde die Satelco AG sofort schriftlich zu informieren, und hat Dritte auf Eigentumsvorbehalt von Satelco AG unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräussert, tritt der Kunde der Satelco AG bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche ab. Der Kunde ist verpflichtet, Satelco AG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
7. Haftungsbeschränkungen
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet Satelco AG insgesamt bis zur Höhe von CHF 25'000.00.
Satelco AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grob Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherten Eigenschaften beruhen.
Satelco AG haftet nicht für Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob Fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmassnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Für Personen- und Sachschäden, die direkt durch Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit eigener Mitarbeiter entstanden sind, haftet Satelco AG bis zur Höhe von maximal CHF 20‘000.00.
Die Haftung von Satelco AG für Ansprüche des Kunden- unabhängig von Rechtsgrund- sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, Satelco AG haftet nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen, vergebliche Aufwendungen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Haftung für Hilfspersonen wird nicht wegbedungen.
8. Nutzen und Gefahr, Inbetriebnahme, Haftung
Nutzen und Gefahr der bestellen Ware gehen mit ihrem Versand ab unserem Domizil auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Abgang der Lieferung oder Teillieferung und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt.
Der Kunde gewährleistet, dass Gerät und Anlagen vorschriftsgemäss durch Fachpersonal angeschlossen und in Betrieb gesetzt werden. Die Installation der Ware ist ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung Sache des Kunden. Der Kunde übernimmt die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der für die Inbetriebnahme notwendigen Einrichtungen, Geräte und Anlagen. Der Kunde stellt den Benutzern die entsprechende Bedienungsanleitung zur Verfügung und weist sie auf deren Befolgung hin. Eine allfällige Haftung von Satelco AG wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Bedingung.
Satelco AG kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschliesslich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen.
Der Kunde ist verpflichtet, Satelco AG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.
Gelingt es Satelco AG nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemässen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit Erklärung setzten, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt.
Falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist, Angaben im Handbuch/Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und ich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
Satelco AG übernimmt keine Haftung für sicherheitsrelevante Netzwerkprobleme die durch böswilliges Eindringen Dritter verursacht wurden.
9. Software
Für alle Waren beträgt die Garantiezeit einheitlich 24 Monate ab dem Tag der Lieferung, ausgenommen von der Garantie sind Verschleissteile.
Satelco AG garantiert, dass die von ihr gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die Garantie gilt für Mängel, die ihrer Ursache nachweisbar in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben, sind unverzüglich nach Auftreten des Mangels an uns zurückzusenden.
Jede weitere Gewährleistung wird abgelehnt, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage und der Neumontage.
Sie gilt nicht für Fehler aufgrund unsachgemässer Installation bzw. Inbetriebnahme und Behandlung, mangelnder Wartung, normaler Abnutzung, von Eingriffen und Manipulationen sowie von äusseren Umständen wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden u.s.w.
Satelco AG übernimmt keine Garantie dafür, dass die von uns gelieferte Hardware/Software mit der beim Anwender vorhandenen oder im Markt erhältlichen Hardware/Software kompatibel ist.
Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
Alle nicht ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbefehle finden keine Anwendung, insbesondere (aber nicht abschliessend): Das Recht auf Geltendmachung der teilweisen oder gänzlichen Unverbindlichkeit des Vertrages zufolge von Übervorteilung oder Irrtum (einschliesslich Grundlagenirrtums); die Regelung der Verjährung in Art. 210 OR.
10. Rücksendung und Beanstandung
Rücksendungen ohne die erforderlichen Angaben, wie Absender, Kommission, Rechnungs- oder Auftrags-Nr. und einer kurzen Begründung werden nicht bearbeitet. Fabrikneue Artikel in unbeschädigter Originalverpackung und ohne zusätzliche Aufkleber nehmen wir während 2 Wochen ab Auslieferung ohne Bearbeitungsgebühr zurück.
Für verspätete Rücksendungen bis zu 4 Wochen und länger, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (Prüfaufwand) von 20% des Nettobetrages, mindestens CHF 60.00.
Anschliessend werden Rücksendungen ohne vorgängige Absprache mit Satelco AG nicht mehr akzeptiert. Versandkosten, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art, sowie auch Versand und Beförderung der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Kundespezifisch gelieferte Artikel werden nicht zurückgenommen.
Beanstandete Artikel müssen, sobald ein Mangel oder Defekt festgestellt wird, unverzüglich retourniert werden. Sofern der Mangel nicht von der Garantie gedeckt ist, stellen wir den Aufwand für die Reparatur oder die Kosten für einen Ersatzartikel in Rechnung.
11. Mustersendungen
Muster- und Ansichtsendungen müssen spätestens innerhalb der Verabredeten Zeit nach Versanddatum in einwandfreiem Zustand an Satelco AG retourniert werden. Sind sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei uns eingetroffen, stellen wir den Artikel in Rechnung. Falls sie beschädigt sein sollten, stellen wir die Reparatur in Rechnung. Satelco AG entscheidet nach freiem Ermessen, ob sie Rücksendungen nach der vereinbarten Zeit akzeptiert. Falls die Rücksendung akzeptiert wird, trägt der Kunde die mit der verspäteten Rücksendung verbundenen Kosten.
12. Schlussbestimmungen
Satelco AG ist berechtig, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, die im Auftrag und für die Rechnungen von Satelco AG tätig sind, beizuziehen (Recht zur Subsituation). Der Kunde ist sich bewusst, dass Satelco AG im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) durch ihre Mitarbeitende und beigezogene Hilfspersonen bearbeiten wird und diese Daten zur Abwicklung des Vertrags verwendet werden. Die Personendaten des Kunden dürfen von Satelco AG insbesondere zur Pflege der Geschäftsbeziehungen und zu Marketing zwecken, für Kreditauskünfte und Bonitätsprüfungen genutzt werden. Hierfür dürfen sie auch Dritten, wie z.B. Kreditversicherungen im Aus-land, zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen stellt Satelco AG durchgeeignete organisatorische, technische und vertragliche Massnahmen die Gewährleistung des Datenschutzes sicher.
Dies AGB enthält den gesamten Vertragswillen der Parteien und ersetzt alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht. Erfüllungsort, Gerichtsstand sowie vereinbarte Betreibungsorte für Kunden mit ausländischem Wohnsitz/Sitz ist für beide Parteien das Rechtsdomizil der Satelco AG. Satelco AG hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.